Bedenken am Losverfahren für Gymnasienplätze in Berlin
Stellungnahme des Kulturbeauftragten des Studentischen Konvents an der Universität Passau Roland Josef Kufner
Wenn sich in Berlin an einem Gymnasium mehr Bewerber/innen melden als Schulplätze vorhanden sind, so sollen demnächst unter einem bestimmten Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler die Plätze verlost werden. Unter diesem bestimmten Prozentsatz – es werden also auch nicht alle Plätze verlost – bekommen Schüler/innen die Glück haben einen Gymnasialplatz, die die Pech haben, können nicht an ihre Wunschschule.
Auf den ersten Blick haben hier vielleicht alle die gleiche Chance. Die Frage, die sich für mich stellt, ist die, ob dies pädagogisch zu vertreten ist? Ganz unparteiisch möchte ich diese Situation näher beleuchten, denn es geht hier um die Kinder.
Werden dadurch eventuell nicht Kinder ausgegrenzt, die das Zeug für das Gymnasium hätten? Schaffen es demgegenüber Schüler/innen per Los ans Gymnasium, die lern- und leistungsschwächer sind; werden diese dann nicht mit der Zeit überfordert? Ich persönlich denke, die Gefahr, dass beide Gesichtspunkte eintreten können, ist groß.
Meiner Meinung nach, sollten Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten schulisch betreut werden. In einem mehrgliedrigen Schulsystem wie in Bayern, ist dies möglich, was aber auch Schwierigkeiten mit sich bringt.
Durch die Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems ist aber z. B. durch die berufliche Oberstufe etc. der Weg zum Abitur auch über die Haupt- bzw. Mittelschule und Realschule gegeben.
Zudem darf man daneben nicht vergessen, dass gerade auch Schüler/innen für Handwerksberufe benötigt werden und enorm wichtig sind. Eine stärker berufsorientierte Haupt- bzw. Mittelschule bietet hier konkrete Qualifizierungsmaßnahmen für diese Schülerinnen und Schüler.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ein Losverfahren vielleicht im Vorhinein die Gleichheit betont, im Nachhinein aber große Ungleichheiten mit sich bringen kann. Erfolgt die Vergabe der Schulplätze über einen Notendurchschnitt, so bringt das Ausleseverfahren eventuell im Vorhinein Schwierigkeiten mit sich, was aber im Nachhinein für die individuellen Schülerinnen und Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit besser sein kann, da sie in den entsprechenden Schularten nach ihrem Leistungsstand qualitativ pädagogisch besser betreut, gefördert und gefordert werden können. Beim Abwägen der Vor- und Nachteile beider Verfahren, ist für mich das Losverfahren das ungerechtere mit den größten Bedenken und das in Bayern noch immer das pädagogisch besser zu vertretende Verfahren zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Somit kann ich mich auch dem Motto des bayerischen Kultusministers Herrn Dr. Ludwig Spaenle anschließen: „Qualität und Gerechtigkeit im bayerischen Schulsystem!“
Roland Josef Kufner
Kulturbeauftragter des Studentischen Konvents an der Uni Passau
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