Reformprojekt Bachelor/Master: Akkreditierung in Deutschland

von admin, 1. Mai 2004,

Saskia Ria Schneider, RCDS Mitglied und ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende Bayerns, über ein Verfahren, das die Qualität der deutschen Hochschullandschaft mitgestaltet

“Qualität ist kein Zufall. Es gehören Intelligenz und Wille dazu, um ein Ding besser zu machen.”
(Johann Ruskin, engl. Sozialphilosoph)

Spätestens seit der Konferenz der europäischen Bildungsminister am 18. und 19. September 2003 in Berlin ist Qualitätssicherung auch in Deutschland insbesondere im Rahmen der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge zu einem integralen Bestandteil der Hochschulpolitik geworden. In einem neuen europäischen Hochschulraum mit vielfältigen akademische Mobilitätsprozessen müssen Hochschulen und Bildungsangebote neuen Legitimations- und Internationalisierungserfordernissen gerecht werden. Das wohl meist diskutierte der förmlichen Qualitätssicherungsverfahren im Rahmen des Bologna-Prozesses ist die „Akkreditierung”.

Was ist Akkreditierung? Seit seiner Novellierung vom 20. August 1998 sieht das Hochschulrahmengesetz die Einführung international bekannter und anerkannter Hochschulgrade (Bachelor und Master) vor. Erstmals können Hochschulen Studiengänge konzipieren, die nicht den starren Vorgaben der Rahmenprüfungsordnungen unterliegen. Als Korrelat dieser Autonomie wurden von einem nationalen Akkreditierungsrat seit 1999 sechs privatwirtschaftlich betriebene, staatlich unabhängige Agenturen zugelassen, die Studiengänge begutachten und mit einem Gütesiegel versehen. Dieses Gütesiegel (die „Akkreditierung”) ist die Anerkennung eines Programms (oder einer Institution) in einem formalisierten Verfahren auf Grund einer externen Evaluierung, die nach vorher festgelegten Kriterien (sog. „Standards”) durchgeführt wird. Abgefragt wird nicht wie bisher die Einpassung eines Studienganges in einen durch Rahmenprüfungsordnungen vorbestimmten Rahmen, sondern die konkrete Ausgestaltung eines Studienganges „im freien Raum akademischer Standards”. Dabei wird ausgehend von einer klar definierten Zielsetzung der Studiengangsleitung bezüglich Kompetenzen, Tätigkeitsfelder und Profil des Studiengangs eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt.

Warum Akkreditierung? In einem internationalisierten Akademikerarbeitsmarkt braucht man ein Mindestmaß an Markttransparenz, um die Attraktivität deutscher Bildungsangebote für ausländische Arbeitgeber zu stärken. Die Schaffung von Qualitätsstandards ist wichtig, auch wenn dies ein schwieriges Unterfangen ist, denn: Wie viel Standardisierung ist notwendig, um internationale Kompatibilität zu schaffen? Und gleichzeitig: Wie viel Differenzierung ist möglich? Zusätzlich veranlaßt ein erhöhter Legitimationsbedarf Hochschulen, ihr Studienangebot im Rahmen der Qualitätssicherungsverfahren prüfen zu lassen. Durch die Akkreditierung ihrer Studiengänge können Hochschulen sowohl Außenlegitimation schaffen, als auch die Legitimation gegenüber dem staatlichen Geldgeber und ihre Positionierung im Wettbewerb stärken.

Akkreditierung in der Kritik Im arbeitsmarktpolitischen Kontext steht ein immer größer werdender Wunsch nach Berufsnützlichkeit und Beschäftigungssicherheit einer immer geringeren Möglichkeit der Antizipation des für Absolventen zu erwartenden beruflichen Kontextes gegenüber. Berufsfelder der Absolventen sind oft nur vage bekannt, mit der Dokumentation des Absolventenverbleib wurde erst begonnen. Auf europäischer Ebene sind Informationsaustausch und Kooperation der Akkreditierungsinstitutionen oft unzureichend. Dies muß verbessert werden, um Mehrfachakkreditierungen vermeiden. Absprachen und Äquivalenzabkommen sind notwendig, um die Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland zu erhöhen.

In Zeiten von Einsparungen gewinnen systematische Qualitätssicherungsmechanismen an Gewicht. Der scheinbar selbstverständliche Zusammenhang von Hochschule und Qualität wird hinterfragt. Dabei gehört das Bemühen nach herausragenden Studien-, Lehr- und Forschungsleistungen zum ureigensten Selbstverständnis der Hochschulen. Auf der Suche nach Transparenz der Qualitätsbeurteilung rücken förmliche Qualitätssicherungsverfahren, die lange Zeit nur Spezialisten, Hochschuldidaktiker und Gremienmitglieder interessiert haben, in den Mittelpunkt des Interesses. Die Akkreditierungsagenturen sind mit ihren Verfahrensgrundsätzen und ihrem Verständnis von Qualität als „fitness for purpose” auf einem guten Weg, Qualitätssicherungsmechanismen außerhalb der staatlichen Kontrolle zu institutionalisieren.

Der Artikel ist erschienen in der 2. Printausgabe (Heft 2/2004), Seite 11

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